Non-Compliance-Geräte
Sogenannte Non-Compliance-Geräte können bei einigen Fehlstellungen zusätzlich zur festen Zahnspange zum Einsatz kommen. Sie werden fest im Mund eingesetzt und erfordern daher keine Mitarbeit des Patienten in Form von eigenverantwortlicher Tragedauer.
Einzelne Zähne bewegen
Mit der Non-Compliance-Technik können auch komplexe Fehlstellungen korrigiert werden. Häufig kommen dabei Miniimplantate zum Einsatz – zum Beispiel bei Erwachsenen mit reduzierter Zahnzahl und/oder beeinträchtigtem Zahnhalteapparat. An den Miniimplantaten kann eine Zahnspange so befestigt werden, dass einzelne Zähne unabhängig vom restlichen Gebiss bewegt werden können. Auf diese Weise werden unerwünschte Bewegung der Nachbarzähne und andere Nebenwirkungen vermieden. Die Miniimplantate können nach der Behandlung einfach wieder entfernt werden.
Non-Compliance-Geräte ersetzen zum Teil eine aufwendige Behandlung mit umfassenden Apparaturen wie beispielsweise der unbeliebten Außenzahnspange (Headgear).
Neben Miniimplantaten verwenden wir:
- Herbstscharnier zur Vorverlagerung des Oberkiefers
- Universell einsetzbare SUS-Apparatur mit Teleskopfeder
- Pendulum zur Verschiebung der oberen großen Backenzähne
- Lingualbogen und Palatinalbogen zur Fixierung oder Bewegung der Backenzähne
- Gaumennahterweiterungsapparatur und Quadhelix zur Verbreiterung eines zu schmalen Oberkiefers
Weitere Informationen zu Non-Compliance-Geräten finden Sie auch in unserem Ratgeber.