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Kosten Zahnspange, Kieferorthopädie für Krankenkasse / Privatpatient

Die Kostenfrage

Die Frage nach den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ist immer ein wichtiges Thema – insbesondere im Hinblick auf mögliche Kostenübernahmen durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt leider nur kieferorthopädische Behandlungen ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung – und auch nur bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.

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Reicht Ihnen eine „ausreichende“ Behandlung?

Zudem werden nur Leistungen nach den Krankenkassenstandards übernommen. Modernere Therapien, die oft unauffälliger sind, unserer Erfahrung nach schonender verlaufen und schneller Erfolge zeigen, erfordern in der Regel private Zuzahlungen. Denn der Gesetzgeber sieht für gesetzlich versicherte Patienten nur eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung vor. Haben Sie also bitte Verständnis, dass einige der hochwertigen und fortschrittlichen Maßnahmen nur mit Ihrer Eigenbeteiligung durchgeführt werden können. Vor jeder Behandlung beraten wir Sie umfassend und erstellen Ihnen einen Investitionsplan.

Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen variiert stark vom individuellen Vertrag. Wir erstellen Ihnen selbstverständlich einen Behandlungsplan und Kostenvoranschlag, den Sie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Grundsätzlich sind in unserer Praxis auch Teilzahlungen möglich.

Weitere Informationen zu Kostenübernahme erhalten Sie auch in unserem KFO-Ratgeber.